*für Teilnehmende mit ausserkantonalem Wohnsitz Fr.35.-/Tag
Generelle Aufnahmebedingungen: Ab 18 Jahren bis Pensionsalter, Personen mit einer (Teil-) IV-Rente, mit Antrag auf IV-Rente oder invalide Personen gem. Artikel 8 ATSG (bleibende oder längere Zeit dauernde Arbeitsunfähigkeit), keine akute Suchtproblematik, keine Fremd- oder Selbstgefährdung, die ärztliche und soziale Versorgung ist sichergestellt.
Zusätzliche Bedingungen für
Arbeitszentrum: Bereitschaft, mind. 5 Halbtage pro Woche zu arbeiten
Personalvermittlung: Nachweis Arbeitsfähigkeit oder Bereitschaft zu Abklärung für 3 Monate